Fundtiere Tierheim

Fundtiere

Haben Sie ein Tier gefunden und Sie wissen nicht, wie sich Sie sich am besten verhalten sollen? Dann helfen Ihnen die folgenden Informationen weiter:

Hunde

-       Sollte der Besitzer eines Fundhundes nicht bekannt sein, melden Sie das Tier dem Ordnungsamt (034605-33158) oder der Polizei.

-       Trägt das Tier eine TASSO-Plakette, können Sie die TASSO-Kennnummer auf der Webseite www.tasso.net eingeben und das Tier sofort als Fundtier melden.

-       Hat das Tier weder eine TASSO-Plakette, noch eine Tätowierung oder einen Transponder, geben Sie uns bitte die Rasse, das Geschlecht des Tieres, äußere Merkmale sowie die Straße des Fundortes durch.

-       Besteht die Möglichkeit, sollte der Hund gesichert werden, wobei man selbst als Finder aber nicht das Risiko eingehen sollte, gebissen zu werden.

Katzen

-       Fragen Sie in Ihrem Wohngebiet nach, ob jemandem seine Katze entlaufen ist.

-       Verteilen Sie Flyer oder suchen Sie online nach dem rechtmäßigen Eigentümer, bspw. auf Facebook.

-       Sollten die vorangegangenen Versuche ohne Erfolg geblieben sein, machen Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt.

Wildtiere

-       Beobachten Sie das Tier aus sicherer Entfernung. Es sei denn, Sie erkennen sofort, dass es akut gefährdet ist. Wenn Sie das Tier zunächst mit etwas Abstand im Blick behalten, ersparen Sie ihm und sich eine überstürzte Rettungsaktion. Und nur dann sind Aufnahme und Pflege rechtlich erlaubt.

-       Wenden sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde oder an die Polizei, wenn Sie rasch Hilfe für ein in Not geratenes Wildtier finden müssen. Die Mitarbeiter*innen sagen Ihnen, was zu tun ist. Auch die Polizei kann Ihnen gegebenenfalls weiterhelfen.

-       Versorgen Sie ein verwaistes oder verletztes Wildtier als Laie nicht selbst. Nehmen Sie es auch nicht ohne Rücksprache mit. Es könnte sich um eine streng geschützte Wildtierart handeln, die meldepflichtig ist. Viele heimische Wildtierarten unterliegen zudem dem Jagdrecht. Es gilt als Wilderei, wenn Sie ein solches Tier ohne Zustimmung der zuständigen Jägerin oder des zuständigen Jägers ins Auto laden.  Melden Sie es daher beim Ordnungsamt, wenn Sie beispielsweise ein Wildschwein, einen Waschbären, einen Vogel, einen Fuchs, einen Hasen oder ein Reh finden.

 

Schlangen

Ringelnatter & Äskulapnatter

In Deutschland sind die Nattern besonders geschützt und dürfen daher nicht belästigt, gefangen oder gar getötet werden. Sollten Sie einer Schlange im Garten oder in der freien Wildbahn begegnen, fassen Sie die Schlange nicht an und belästigen Sie das Tier nicht. Machen Sie stattdessen auf sich aufmerksam und geben ihr so die Gelegenheit zur Flucht. Finden Sie eine exotische Schlange in Ihrem Garten, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

 

Sehr wichtig ist auch bei toten Fundtieren, umgehend das Ordnungsamt zu informieren, damit sich jemand um das Tier kümmert.

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