Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Hundesteuer 2026 der Gemeinde Kabelsketal.

Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Hundesteuer 2026 der Gemeinde Kabelsketal

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die bereits im Kalenderjahr 2025 Hundesteuer zu entrichten hatten.

Für diese Steuerpflichtigen wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V. mit § 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem im zuletzt ergangenen Steuerbescheid ausgewiesenen Betrag für die Folgejahre festgesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines Steuerbescheides.

Die Hundesteuersätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen laut der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kabelsketal vom 20.11.2025 jährlich

a)    für den ersten Hund                                                        60,00 €
b)    für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund           120,00 €
c)    für jeden gefährlichen Hund                                          500,00 €

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen durch An- und Abmeldungen eintreten, wird hierüber ein entsprechender Abgabenbescheid erteilt.

Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer 2026 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zum 15.02.2026 zu entrichten.

Konto der Gemeinde Kabelsketal:

Saalesparkasse
IBAN: DE 64 8005 3762 0373 0120 01
BIC:   NOLADE21HAL

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Gemeinde Kabelsketal, Lange Str. 18, 06184 Kabelsketal, eingelegt werden.

Hinweis:
Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der fristgerechten Zahlungspflicht.

Das Recht zur Einsicht in die jeweiligen Bescheide wird durch die öffentliche Bekanntmachung nicht berührt.

Sind bis zur öffentlichen Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 ergangen, so sind die in diesem Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten.


Kabelsketal, 16.12.2025

Senkbeil
Bürgermeister

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