Information Hebesatzung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Sie heute über eine wichtige Entscheidung informieren, die wir im Gemeinderat getroffen haben.

Seit dem 01.01.2025 berechnen die Finanzämter die Grundsteuer nach den neuen Regeln der Grundsteuerreform. Das bedeutet Veränderungen – für Sie als Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Gemeinde. Dabei hat sich gezeigt, dass Wohngrundstücke stärker belastet werden als Nichtwohngrundstücke. Um diese Ungleichheit auszugleichen, erlaubt uns das Gesetz, unterschiedliche Hebesätze festzulegen.

Wir haben uns deshalb entschieden, ab dem 01.01.2026 eine neue Hebesatzsatzung einzuführen. Unser Ziel ist es, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Nichtwohngrundstücke – also Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum sowie sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke– unterscheiden sich deutlich von Wohngrundstücken (Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum).

Ab dem kommenden Jahr gilt somit für Nichtwohngrundstücke, die von den Finanzämtern nach dem Sachwertverfahren bewertet werden, der Hebesatz von 700 Prozent.
Die Hebesätze für Wohngrundstücke und landwirtschaftliche Flächen bleiben unverändert.

Was bedeutet das für unsere Gemeinde?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Kommune. Mit ihr finanzieren wir die Dinge, die Kabelsketal lebenswert machen: wir halten Straßen in Schuss, statten Schulen aus, unterstützen Vereine und sichern die Arbeit unserer Feuerwehren. Ein stabiles Grundsteueraufkommen auf dem Niveau der Vorjahre trägt dazu bei, dass wir diese Aufgaben auch in Zukunft zuverlässig erfüllen können.

Auf welcher Grundlage?

Unsere Entscheidung basiert auf den Vorgaben des Grundsteuergesetzes (GrStG), des Bewertungsgesetzes (BewG) und des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt (KAG LSA). Diese Gesetze verpflichten uns, die Grundsteuer nach bundesweit einheitlichen Verfahren festzulegen und über den Hebesatz zu konkretisieren.

Mein Anliegen an Sie.

Mir ist bewusst, dass Steuererhöhungen immer eine zusätzliche Belastung darstellen. Deshalb haben wir im Gemeinderat intensiv beraten und eine Lösung gewählt, die einen Ausgleich schafft – zwischen den Belastungsverschiebungen der Grundsteuerreform und den finanziellen Anforderungen unserer Gemeinde.

Die neuen Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gelten ab dem 01.01.2026. Die Bescheide werden Anfang Januar verschickt.

Ihr Bürgermeister der Gemeinde Kabelsketal

Martin Senkbeil

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