Fundbüro Kabelsketal
Den Umgang mit verlorenen bzw. gefundenen Sachen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Ist ...
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