Bezeichnung:
Beistandschaft
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Mütter und Väter bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller (Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge) dies schriftlich verlangt.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.