Wie Sie der Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen können, ist geplant, die Elternbeiträge denjenigen Eltern zu erstatten, die im Rahmen des aktuellen Notbetriebs ihre Kinder nicht in den Kindertageseinrichtungen betreuen lassen. Hierzu wurden entsprechende landesrechtliche Regelungen, vergleichbar wie im Mai 2020, angekündigt.