Verkauf einer gemeindlichen Liegenschaft

Verkauf einer gemeindlichen Liegenschaft

Die Gemeinde Kabelsketal beabsichtigt nachfolgend näher bezeichnetes Objekt im Rahmen
eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu veräußern:


Objekt: Containeranlage Grundschule Gröbers
Bruttogrundfläche: ca. 1.090 m²
Geschosse: 2
Straße: Schulstraße 2
Ort: 06184 Kabelsketal
Mindestgebot: 1,00 €


Die zweigeschossige Containeranlage besteht aus 48 Containern und wurde im Jahr 1997
errichtet. Die Containeranlage soll direkt am neuen Speiseraum zurückgebaut werden. Das
Gebäude ist durch ein qualifiziertes Unternehmen zurückzubauen. Die Containeranlage wurde
als Grundschule über den gesamten Zeitraum genutzt. Mit der Errichtung des Ersatzneubaus
soll die Grundschule in den Sommerferien 2025 / 2026 umziehen.


Das Gebäude besitzt in Längsrichtung eine Ausdehnung von ca. 36,00 m sowie in
Querrichtung eine Ausdehnung von ca. 15,16 m. Die Gebäudehöhe von Oberkante Gelände
zu Oberkante Dachrand beträgt ca. 6,85 m.


Mit dem Rückbau der Containeranlage ist am 07.07.2025 zu beginnen und bis zum 25.07.2025
abzuschließen. Das Gebäude kann nicht auf dem derzeitigen Gelände verbleiben.


Exposé auf www.kabelsketal.de einsehbar.


Besichtigungstermine können telefonisch unter 034605/33250 in folgendem Zeitfenster
vereinbart werden:


21.05.2024 14:00 – 17:00 Uhr
28.05.2024 14:00 – 17:00 Uhr
04.06.2024 14:00 – 17:00 Uhr sowie
11.06.2024 14:00 – 17:00 Uhr


Die Gebotsabgabe und, sofern vorhanden, der Finanzierungsnachweis sind bis zum
21.06.2024 um 10:00 Uhr ausschließlich schriftlich und in Papierform


bei der Gemeinde Kabelsketal
Bauverwaltung
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal


in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Angebotseröffnung erfolgt am selbigen
Tag um 10:15 Uhr in der Gemeinde Kabelsketal.


Bei Gebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis einschließlich aller Maßnahmen,
für die Entsorgungs-, Rückbau-, Transport-, Arbeits- und Aufbereitungskosten mit zu
berücksichtigen sind. Vor den Rückbau ist in voller Höhe fällig. Sämtlichen Kosten und
Nebenkosten sind im Rahmen des Kaufvertrages vom Käufer zu tragen.


Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der vorstehenden Angaben wird jegliche
Haftung ausgeschlossen. Eine Veröffentlichung von Objektangeboten der Gemeinde
Kabelsketal durch Dritte ist nicht erlaubt. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.


Die Gemeinde Kabelsketal ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder einem bestimmten Gebot
den Zuschlag zu erteilen.


Gemeinde Kabelsketal
Bauverwaltung

 

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